
Bundesländer-spezifische Modelle, EU-Töpfe und steuerliche Möglichkeiten: Auf diesen drei Säulen basiert die große Zahl der Förderungsangebote für Weiterbildung, die Sie als Privatperson oder Unternehmer/in in Anspruch nehmen können.
In allen Bundesländern stehen Ihnen jeweils unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Arbeitnehmer/innen, Lehrlinge und Wiedereinsteiger/innen, die berufsorientierte Weiterbildungsangebote absolvieren, können sich den finanziellen Mehraufwand abgelten lassen.
Förderungsgeber sind meist das jeweilige Bundesland oder Fördergesellschaften der Sozialpartner. Die Höhe der Förderung hängt von unterschiedlichen Kriterien ab, z.B. vom Einkommen oder dem Alter.
Einen guten Überblick bieten Ihnen folgende Seiten, hier können Sie gezielt nach Fördermöglichkeiten Ihrer konkret geplanten Weiterbildung suchen.
www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung
Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS. Diese finden Sie auf der Website http://www.ams.or.at
Das WAFF=Weiterbildungskonto ist eine Aktion des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Gefördert werden Personen, die ihren aktuellen Wohnsitz in Wien haben, mit maximal 50 Prozent der Kosten für berufliche Weiterbildungskurse und Seminare. Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrer persönlichen Arbeitssituation. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim WAFF unter der Telefonnummer 01/217 48-5555 oder unter http://www.waff.at/service-fuerbeschaeftigte/weiterbildung-foerderung/weiterbildungskonto
Informations= und Beratungsangebot und Training für Frauen und Männer mit Betreuungspflichten, die ihren beruflichen Wiedereinstieg planen, für schwangere Frauen, karenzierte Personen (ohne und mit aufrechtem Dienstverhältnis) und arbeitslose Frauen unter
http://www.waff.at/service-fuer-beschaeftigte/unterstuetzung-bei-karenz-nd-wiedereinstieg
Das Beratungscenter FRECH unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern wollen und Information/Beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Erstinformation: 217 48-5555
http://www.waff.at/service=fuer-beschaeftigte/angebote-fuer-frauen
Bausparen jetzt auch als Bildungssparen
Bausparen ist die beliebteste Sparform der Österreicher/=innen. Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, das Darlehen nicht ausschließlich für Wohnraumbeschaffung zu nutzen, sondern der Verwendungszweck wurde auf die Bereiche Bildung und Pflege ausgeweitet. Für diese neuen Zwecke sind Darlehen bis 22.000,= Euro ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Noch ein weiterer positiver Aspekt: Sollten Sie bereits vor Ablauf des Vertrages Kapital für Ihre Aus= oder Weiterbildung benötigen, stehen Ihnen das Sparguthaben und die staatliche Prämie jederzeit zur Verfügung.
Niederösterreich
Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt Euro 2.640,- , (innerhalb von 6 Jahren ab Erstanstragstellung) erhalten alle ArbeitnehmerInnen, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten, SozialhilfebezieherInnen, ArbeitnehmerInnen, die einen Meister= oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind, ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss bzw. einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen,
wenn der Kurs bei einem von der Donau=Universität Krems zertifizierten Bildungsträger absolviert wurde.
Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen beim zertifizierten Kursinstitut abgegeben werden.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Bildungsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
Tel: 02742/9005-11225 und 11231, Fax: 02742/9005-13970
2100 Korneuburg, Bankmannring 5
Wenn Sie als Unternehmer/in Ihre Mitarbeiter/innen ab 45 Jahren oder Mitarbeiter/innen mit niedrigem Ausbildungsniveau höher qualifizieren wollen, dann können Sie über das Arbeitsmarktservice Ihres Bundeslandes eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds beantragen.
WICHTIG! Sie müssen die Förderung vor Beginn des Trainings beantragen.
Nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten! Für Einzelpersonen sind Trainingskosten, Lehrbehelfe, aber auch Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzbar. Unternehmen können zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20 Prozent der Kosten gewinnmindernd geltend machen. Dies gilt seit 2003 auch für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis 2.000 Euro pro Tag. Alternativ können Arbeitgeber/innen auch eine Bildungsprämie beanspruchen. Diese Steuergutschrift beträgt sechs Prozent der Bildungsausgaben.